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Du möchtest gerne Mitglied im Karate Gießen e.V. werden?

Aufnahmeantrag

Dann lese dir bitte zunächst unsere Satzung durch! Wenn du damit einverstanden bist, brauchst du nur noch das Anmeldeformular auszufüllen und es an den Karate-Gießen e.V. zu senden. Dein Antrag wird dann schnellstmöglich von uns bearbeitet.

Nachdem du das Formular ausgefüllt hast bekommst du eine Bestätigung per E-Mail, bitte überprüfe auch deinen Spam Ordner.

Das Anmeldeformular zum Download findest du hier

Karate Gießen e.V. Aufnahmeantrag Download

Satzung des Karate Gießen e.V. (Auszug)

 

§ 1   Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Karate Gießen“. Er hat seinen Sitz in Gießen und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Gießen eingetragen. Er führt den Zusatz „e.V.“

§ 2   Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Förderung des Karate. Dies wird durch die Vermittlung seiner geistigen und persönlichkeitsbildenden Werte, sowie durch sportliche Übungen und Leistungen verwirklicht.

Der Verein lehrt die Stilrichtung Shotokan.

§ 5   Mitgliedschaft

a.  Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.

b.  Der Verein besteht aus:

  -  aktiven Mitgliedern ab 15 Jahren,

  -  aktiven Mitgliedern unter 15 Jahren,

  -  passiven Mitgliedern,

  -  Ehrenmitgliedern.

c.  Aktives Mitglied ist, wer am aktiven Trainingsbetrieb des Karate Gießen e.V. teilnimmt. Aktive Mitglieder zahlen den vollen Mitgliedsbeitrag.

d. Passives Mitglied ist, wer Mitglied im Karate Gießen e.V. ist, aber nicht am aktiven Trainingsbetrieb teilnimmt. Passive Mitglieder zahlen einen ermäßigten Beitrag. Der Wechsel des Status vom aktiven Mitglied zum passiven Mitglied ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Er tritt, nach Genehmigung durch den Vorstand, zum nächstmöglichen Monatsbeginn in Kraft, jedoch frühestens eine Woche nach Antragstellung.

§ 6   Aufnahme

a.  Zur Aufnahme ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Dieser ist an den Vorstand zu richten, der  über die Annahme oder Ablehnung entscheidet. Beschließt der Vorstand die Aufnahme, ist eine Aufnahmegebühr an den Verein zu entrichten, deren Höhe die Mitgliederversammlung bestimmt. Bei minderjährigen Antragstellern bedarf es der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.

b.  Zur Anmeldung ist der entsprechende Vordruck des Vereins zu verwenden. Mit der Unterschrift wird gleichzeitig die Genehmigung zur Datenspeicherung gegeben. Die Daten werden lediglich für den vereinsinternen Gebrauch verwendet.

c.  Die Ablehnung eines Aufnahmeantrags ist schriftlich mitzuteilen. Sie braucht nicht begründet zu werden.

§ 7   Mitgliederrechte

a.  Alle Mitglieder können an Mitgliederversammlungen teilnehmen.

b.  Alle aktiven Mitglieder können am Trainingsbetrieb des Karate Gießen e.V. teilnehmen.

§ 8   Mitgliederpflichten

a.  Alle Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung dieser Satzung.

b.  Alle Mitglieder haben den Vereinsbeitrag fristgerecht zu zahlen.

c.  Anschriftenänderungen sind dem Vorstand unverzüglich anzuzeigen.

§ 9  Austritt, Ausschluss

a.  Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Tod, Ausschluss oder Auflösung des Vereins.

b.  Der  freiwillige Austritt ist nur durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand zum Ende eines Quartals möglich. Diese Erklärung muss dem Vorstand vier Wochen vor Ende des betreffenden Quartals vorliegen.

  Bei minderjährigen Mitgliedern bedarf es der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.

§ 10 Beiträge der Mitglieder

a.  Mitglieder und passive Mitglieder sind beitragspflichtig. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

  Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt.

b.  Der Mitgliedsbeitrag ist zu  Beginn jeden Monats im Voraus an den Verein zu entrichten. Bei Beiträgen, die nicht spätestens drei Monate nach Fälligkeit bezahlt sind, kann eine Mahngebühr erhoben werden. Ihre Höhe beträgt 3,00 €.

§ 11 Zusammentreten

a.  Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jeweils im ersten Quartal des Geschäftsjahres statt.

b.  Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet auf Verlangen eines Fünftels der Mitglieder oder auf Verlangen von mindestens vier Vorstandsmitgliedern statt. Diese Einberufung ist schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe beim Vorsitzenden zu beantragen.

§ 1 4 Beschlussfassung

a.  Alle ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlungen sind beschlussfähig, soweit wenigstens ein Fünftel der Mitglieder anwesend ist.

c.  Stimmberechtigt sind alle Vereinsmitglieder ab einem Alter von 15 Jahren, die mindestens drei Monate vor Einberufung der Mitgliederversammlung rechtmäßig in den Verein aufgenommen wurden. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.

 

Stand 14.04.2021

 

Geschäftsstelle: Karate Gießen e.V., Phillip Scheidemannstraße 55, 35396 Gießen

Satzung
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